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   LSG Sachsen, 17.05.2001 - L 6 KN 26/00 U   

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https://dejure.org/2001,19627
LSG Sachsen, 17.05.2001 - L 6 KN 26/00 U (https://dejure.org/2001,19627)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 17.05.2001 - L 6 KN 26/00 U (https://dejure.org/2001,19627)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 17. Mai 2001 - L 6 KN 26/00 U (https://dejure.org/2001,19627)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Witwenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung; Anwendbarkeit der Reichsversicherungsordnung; Voraussetzungen und Beweis einer Berufskrankheit; Erkrankungen durch ionisierende Strahlen ; Verursachungswahrscheinlichkeit von Lungenkrebs durch die ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

    Auszug aus LSG Sachsen, 17.05.2001 - L 6 KN 26/00
    Das heißt, dass bei vernünftiger Abwägung aller Umstände die auf die berufliche Verursachung deutenden Faktoren so stark überwiegen müssen, dass darauf eine Entscheidung gestützt werden kann (BSGE 32, 203, 209; BSG SozR 2200 § 548 Nr. 38; LSG Baden Württemberg, Breith. 1985, 399, 403; Bayerisches LSG, Breith. 1985, 575, 576).
  • BSG, 22.08.1990 - 8 RKn 5/90

    Ursächlicher Zusammenhang zwischen Betriebstätigkeit und Unfall, erhöhte

    Auszug aus LSG Sachsen, 17.05.2001 - L 6 KN 26/00
    Nachgewiesen sein muss auch eine der jeweiligen BK-Nummer entsprechende Erkrankung und diese muss im Sinne der unfallrechtlichen Kausalitätslehre (vgl. dazu BSGE 1, 72, 76; BSG SozR 2200 § 551 Nr. 1; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 4, 11, 14) wesentlich ursächlich auf die belastende versicherte Tätigkeit zurückzuführen seien (haftungsausfüllende Kausalität).
  • BSG, 10.06.1955 - 10 RV 390/54

    Versorgungsanspruch wegen

    Auszug aus LSG Sachsen, 17.05.2001 - L 6 KN 26/00
    Nachgewiesen sein muss auch eine der jeweiligen BK-Nummer entsprechende Erkrankung und diese muss im Sinne der unfallrechtlichen Kausalitätslehre (vgl. dazu BSGE 1, 72, 76; BSG SozR 2200 § 551 Nr. 1; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 4, 11, 14) wesentlich ursächlich auf die belastende versicherte Tätigkeit zurückzuführen seien (haftungsausfüllende Kausalität).
  • BSG, 16.02.1971 - 1 RA 113/70

    Berufsunfähigkeit - Feindeinwirkung - Schädigungsfolgen - Kausalzusammenhang

    Auszug aus LSG Sachsen, 17.05.2001 - L 6 KN 26/00
    Das heißt, dass bei vernünftiger Abwägung aller Umstände die auf die berufliche Verursachung deutenden Faktoren so stark überwiegen müssen, dass darauf eine Entscheidung gestützt werden kann (BSGE 32, 203, 209; BSG SozR 2200 § 548 Nr. 38; LSG Baden Württemberg, Breith. 1985, 399, 403; Bayerisches LSG, Breith. 1985, 575, 576).
  • LSG Berlin, 14.01.2003 - L 2 U 7/98

    Anerkennung einer Berufskrankheit (BK) nach Nr. 2402 der Anlage 1 zur BKVO;

    Außerdem hat der Senat eine gutachterliche Stellungnahme des medizinischen Sachverständigen Dr. R. vom 18. April 1999 eingeholt, das Jacobi-Gutachten II vom März 1995 über Risiko und Verursachungswahrscheinlichkeit von extrapulmonalen Erkrankungen durch die berufliche Strahlenexposition von Beschäftigten der ehemaligen Wismut AG', das schriftliche Ergebnis des im Auftrage des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften von der Beklagten durchgeführten Forschungsprojekts "Belastung durch ionisierende Strahlungen im Uranerzbergbau der ehemaligen DDR' (Forschungsbericht), den Berichtsband des HVBG über das BK-Forum vom 12. Februar 1998 in Hennef zu dem Thema Extrapulmonale Krebserkrankungen Wismut' sowie die von der Beklagten in Kopie eingereichten Urteile des Sächsischen Landessozialgerichts vom 29. Juni 2000 zu dem Aktenzeichen L 2 KN 28/96 U und vom 17. Mai 2001 zum Aktenzeichen L 6 KN 26/00 U zur Gerichtsakte genommen.
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